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Shop-Urteile 2008

Im letzten Jahr gab es wieder einige interessante Urteile für Shop-Betreiber innerhalb Deutschlands. Neben einem strengen Urteil gegen Massenabmahner gab es auch einige Lockerungen bezüglich den rechtlichen Vorgaben für Webshops.

Hier ein kleiner Überblick über die wichtigsten Urteile:

 

Richtlinien für Preisangaben und Versandkosten gelockert

Im Jahr 2007 hatte das Gericht bereits darüber entschieden, an welcher Stelle Preise, Versandkosten und besonders die enthaltene Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss. Dadurch kam es zu einer wahren Abmahnungswelle. Mittlerweile distanziert sich das Gericht von der zuvor getroffenen Entscheidung und sieht diese mittlerweile als "zu streng". Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober 2007 entschieden, dass es im Internethandel genügt, wenn die Informationen nach § 1 Abs. 2 PAngV leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Seite gegeben werden, die der Internetnutzer bei näherer Befassung mit dem Angebot noch vor Einleitung des Bestellvorgangs aufrufen muss (BGH, Urteil vom 04.10.2007 - I ZR 143/04 - “Versandkosten”).

 

Entscheid über Versandkostenangaben

Auch das OLG Frankfurt a.M. (Urteil v. 06.03.2008, 6 U 85/07) hat sich mit den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2 PangV befasst und die neue Rechtsprechung des BGH („Versandkosten“) konkretisiert. Demnach bleibt die alleinige Angabe der Versandkosten in den AGBs weiterhin unzulässig, aber es reicht, wenn diese Angaben auf einer Seite gesammelt dem Benutzer vorgestellt werden. Dies muss lediglich vor der Einleitung des Bestellvorgangs passieren.

 

Unfreie Rücksendungen müssen angenommen werden!

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 24.1.2008 (3 W 7/08) erneut entschieden, dass eine Klausel in der Widerrufsbelehrung oder AGB, dass unfreie Rücksendungen nicht angenommen werden, unwirksam und wettbewerbswidrig ist. Dies verstoße gegen das gesetlich festgelegt Widerrufsrecht und dürfe so nicht in den AGBs stehen bleiben.

 

Kein Ersatz für die Nutzung bei Austausch defekter Ware

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Urteil v. 17.4.2008 (C-404/06) die Rechte von Verbrauchern beim Austausch defekter Produkte gestärkt. Weist das Produkt innerhalb der zweijährigen Garantie einen Mangel auf, so ist es dem Händler nicht gestattet eine Gebühr für das mangelbehaftete Produkt zu erheben.

 

Vorsicht bei E-Mail-Werbung!

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 16. Juli 2008 – VIII ZR 348/06) entschied in einem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv), dass Werbung via E-Mail oder SMS dann nicht gestattet ist, wenn der Kunde ausdrücklich dagegen sprechen muss. Neuerdings muss der Kunde sich eindeutig einverstanden erklären, wenn er Werbung erhalten möchte. Damit erklärte der BGH sog. “Opt-out”-Lösungen bei E-Mail-Werbung für unzulässig.

 

Auslandsversandkosten müssen zwingend angegeben werden

Bietet eine Shop-Betreiber den Versand und Verkauf von Ware in das europäische Ausland an, so müssen bereits in der Werbung mit Preisen die Auslandsversandkosten angegeben werden. Nun entschied das LG Berlin (Urteil v. 24.06.2008 - 16 O 894/07), dass dies insbesondere für Unternehmen mit einem nicht nur unerheblichen Auslandsumsatz und gezielter Werbung gilt.

 

Angabepflicht zu Lieferzeiten entschärft

In den meisten Fällen kann der Shop-Betreiber keine festen Lieferzeiten garantieren. So wird in den meisten Fällen ein "ca." oder ein "vorraussichtlich" mit angegeben. In der vergangenen Zeit hatte das KG Berlin beschlossen, dass dies nicht mehr möglich sein soll. Nun hat das LG Frankfurt a.M. (Urteil v. 03.07.2008 - 2-31 O 128/07) erfreulicherweise entschieden, dass eine solche Angabe von Lieferzeiten durchaus möglich sei, so lange Lieferzeitangaben auf den Produktseiten und in der AGB übereinstimmen.

 

Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich

Häufig bleibt die letzte Möglichkeit, nach Erhalt einer Abmahnung, eine Gegenabmahnung. So erhofft man sich, dass die ganze Sache einvernehmlich geklärt werden kann. In der Vergangenheit entschied dabei das LG München, dass eine solche Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sei. Das OLG Bremen hat nun aber entschieden, dass es durchaus rechtens ist, den Kläger an seinen eigenen Maßstäben zu messen.

 

Impressum ohne Telefonnummer zulässig

Der EuGH entschied, dass Händler, welche ihre Produkte online anbieten, nicht zwingend eine Telefonnummer im Impressum mit angeben müssen. Hier reiche ein digitales Kontakformular für die Kunden aus. Aus Gründen der Kundenfreundlichkeit sind Trusted Shops Mitglieder nach den geltenden Qualitätskriterien übrigens seit dem Jahr 2000 explizit zur Nennung der Telefonnummer verpflichtet.

 

Entscheid gegen Massenabmahner

Anfang 2008 hat das LG Bonn (Urteil v. 03.01.2008, 12 O 157/07) über einen Fall des Rechtsmissbrauchs i.S.v. § 8 Abs. 4 UWG entschieden. Hier wurde der Fall von Amts wegen her geprüft. Dabei bezieht es sich auf seine Prüfungspflicht und die Beweispflicht des Klägers. Das LG Bonn hat hier von der Möglichkeit des § 8 Abs. 4 UWG Gebrauch gemacht. Da es keinerlei Maßnahmen von Seiten des Gesetzgebers gibt, soll dies als Beispiel für andere Gerichte gelten und zur Einschränkung des missbräuchlichen Abmahnens dienen.

13.01.2009 11:29 Alter: 2 Jahre